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Kurzzeitpflege im Haus Breitenbach – sicher, individuell, kurzfristig möglich.

Im Haus Breitenbach dreht sich alles um Kurzzeitpflege – und darum, Menschen gut zu versorgen, wenn Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, bei gesundheitlichen Veränderungen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Wir sind auf diese besonderen Übergangsphasen spezialisiert. Unser erfahrenes Team sorgt für eine professionelle und liebevolle Betreuung – mit kurzfristig verfügbaren Pflegeplätzen, persönlicher Beratung und klaren Abläufen von der Anfrage bis zur Aufnahme.

Unser Haus ist modern ausgestattet, barrierefrei und liegt ruhig im Grünen der Gemeinde Pfedelbach. Die familiäre Atmosphäre und unsere engagierten Pflegekräfte geben schnell Sicherheit und das Gefühl: Hier bin ich gut aufgehoben.

Kurzzeitpflege alles Wichtige auf einen Blick:

Hier finden Sie alle wichtigen Themen rund um die Kurzzeitpflege im Haus Breitenbach.

 

Was ist Kurzzeitpflege

Pflegeleistung im Haus Breitenbach

Wohnen & Verpflegung

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Kurzzeitpflege Kosten

Kurzzeitpflege beantragen

Häufige Fragen und Antworten

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine befristete, vollstationäre Pflegeform. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht ausreicht – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, bei gesundheitlichen Veränderungen oder wenn pflegende Angehörige eine Pause benötigen.

Im Unterschied zur ambulanten Pflege findet Kurzzeitpflege vollständig in einer Pflegeeinrichtung statt – mit professioneller Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Die Pflegekasse unterstützt diesen Aufenthalt mit bis zu 3.539 € jährlich (Stand: Juli 2025) – abhängig vom Pflegegrad und der tatsächlichen Dauer. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.

Rechtsgrundlage: § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegeversicherung

 

Was beinhaltet die Pflegeleistung im Haus Breitenbach?

  • Individuelle Pflege durch erfahrene Fachkräfte
    Wir kümmern uns um alles, was im Alltag gebraucht wird – von der Körperpflege bis zur Mobilität.
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
    Zum Beispiel: Medikamentengabe, Wundversorgung, Kontrolle von Vitalwerten.
  • Soziale und emotionale Begleitung
    Wir nehmen uns Zeit für Gespräche, Vertrauen und das Gefühl: Ich bin nicht allein.
  • Struktur und Aktivierung im Alltag
    Wer möchte, kann an Gruppenangeboten, Spielen oder Spaziergängen teilnehmen.
  • Frisch zubereitete Mahlzeiten & ganztägige Getränkeversorgung
    Drei Hauptmahlzeiten und Zwischenmahlzeiten – auch bei Diätbedarf wie Diabetes.
  • Barrierefreie Einzel- und Doppelzimmer mit Pflegebett & Notrufsystem
    Helle, komfortable Räume mit viel Ruhe, eigenem Bad und guter Ausstattung.

Persönliche Beratung zur Kurzzeitpflege

Sie möchten wissen, ob Pflegeplätze frei sind und wünschen sich nähere Informationen zu unserer Pflegeeinrichtung? Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie bei allen Schritten – von der Anfrage bis zur Aufnahme.

Unser Team meldet sich kurzfristig bei Ihnen

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Wohnen & Verpflegung während der Kurzzeitpflege im Haus Breitenbach

Zimmerausstattung und Barrierefreiheit

Haus Breitenbach bietet 35 Pflegeplätze: 15 helle Einzelzimmer und 10 Doppelzimmer mit moderner, funktionaler Ausstattung. Alle Räume sind barrierefrei und mit Pflegebett, eigenem Bad sowie Notrufsystem ausgestattet. Ein Personenaufzug sorgt für uneingeschränkte Mobilität im ganzen Haus.

Gemeinschaft mit Rückzugsmöglichkeiten

Die Gemeinschaftsflächen sind großzügig angelegt: Ein zentraler Speisesaal sowie Rückzugsorte mit Sitzgelegenheiten auf jeder Etage bieten Raum für Austausch, Ruhe und Begegnung.

Terrasse, Garten und Blick ins Grüne

Im Außenbereich laden freundlich gestaltete Rückzugsmöglichkeiten zum Verweilen ein. Die großen (Dach-)Terrassen bieten Platz für Feste, Besuche oder Momente der Ruhe mit Blick in die Hohenloher Landschaft.

Individuell abgestimmte Verpflegung

Die Verpflegung umfasst 3 Haupt- und 3 Zwischenmahlzeiten pro Tag. Frühstück und Abendbrot stellen sich die Gäste selbst zusammen, das Mittagessen wird als Wahlmenü angeboten. Auch individuelle Bedürfnisse wie z. B. bei Diabetes werden berücksichtigt. Eine optionale Spätmahlzeit kann bei Bedarf bestellt werden.

Unsere Küche

Die Speisen werden täglich frisch im Cook-and-Chill-Verfahren zubereitet und nach den aktuellen Hygienestandards serviert. Getränke wie Wasser, Tee, Kaffee und Instantsäfte stehen ganztägig zur Verfügung.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad – mindestens Pflegegrad 2. Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten anteilig – abhängig vom Pflegegrad und der Dauer des Aufenthalts. Eine private Finanzierung ist bei Pflegegrad 1 möglich.

Kurzzeitpflege wird typischerweise in folgenden Situationen genutzt:

  • wenn pflegende Angehörige vorübergehend entlastet werden müssen – z. B. durch Urlaub, Krankheit oder berufliche Verpflichtungen
  • zur Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha
  • bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands, wenn die häusliche Pflege kurzfristig nicht ausreicht
  • wenn Umbaumaßnahmen in der Wohnung notwendig sind
  • als Überbrückung, bis ein Platz in der Dauerpflege verfügbar ist – z. B. im Rahmen eines geplanten Umzugs in eine Pflegeeinrichtung wie den Lindenhof in Mainhardt

Wir beraten Sie gerne persönlich, ob und in welchem Umfang Kurzzeitpflege für Ihre Situation infrage kommt.

 

 

Rechtsgrundlage zur Kurzzeitpflege (Auszug aus § 42 SGB XI)

Kurzzeitpflege ist eine gesetzlich geregelte Leistung der Pflegeversicherung.
Hier der relevante Gesetzestext zur Orientierung:

(1) Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt:

  • für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder
  • in sonstigen Krisensituationen oder anderen Situationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

(2) Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege pro Kalenderjahr höchstens bis zu einem Betrag in Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Auch Personen ohne Pflegegrad können bei uns aufgenommen werden – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Übergangsphase.
In diesen Fällen kann die (Teil-)Finanzierung über die Krankenkasse erfolgen, zum Beispiel im Rahmen einer ärztlich verordneten Kurzzeitpflege oder Reha-Nachsorge.
Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.

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"In der Kurzzeitpflege ist jeder Tag anders."

Unsere Gäste kommen aus ganz unterschiedlichen Situationen – viele direkt aus dem Krankenhaus oder weil ihre Angehörigen mal eine Pause brauchen.

Wir stellen uns jeden Tag neu auf sie ein. Für uns zählt: Vertrauen schenken und Sicherheit geben.

Pflege ist Teamarbeit – innerhalb des Hauses und darüber hinaus.

Verlässliche Zusammenarbeit

Im Haus Breitenbach arbeiten wir eng mit allen zusammen, die zur Pflege beitragen: Angehörige, Ärzte, Therapeuten, Kliniken, Apotheken, Sanitätshäuser und Beratungsstellen. Diese verlässliche Vernetzung sorgt dafür, dass jeder Schritt gut abgestimmt ist – besonders in Übergangssituationen wie nach einem Krankenhausaufenthalt.

 

Unser Pflegeverständnis: individuell, aktivierend, respektvoll

Pflege bedeutet für uns: So viel Hilfe wie nötig, so wenig wie möglich. Wir fördern Selbstständigkeit, achten auf persönliche Gewohnheiten und beziehen unsere Gäste aktiv mit ein. Dabei arbeiten wir nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Standards – und immer mit einem Blick fürs Menschliche.

Pflegeleistungen im Überblick – was wir konkret leisten

Unsere Leistungen reichen von der Körperpflege über Mobilitätsunterstützung bis zur medizinischen Behandlungspflege (z. B. Verbände, Injektionen, Medikamente). Zusätzlich bieten wir Aktivierung, Tagesstruktur und persönliche Zuwendung – abgestimmt auf die Wünsche und Fähigkeiten jedes Einzelnen.

 

Perfekte Pflege dank individueller Planung

Bereits bei der Aufnahme erfassen wir den konkreten Unterstützungsbedarf. Auf dieser Grundlage entsteht ein individueller Pflegeplan, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. So stellen wir sicher, dass jede Kurzzeitpflege im Haus Breitenbach zielgerichtet, verlässlich und würdevoll verläuft.

Kosten Kurzzeitpflege

Wenn Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat (mindestens Pflegegrad 2), übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil der Pflegekosten – und das jedes Jahr. Seit Juli 2025 sind die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengelegt: Insgesamt stehen bis zu 3.539 € jährlich für pflegerische Leistungen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung zur Verfügung.

Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege - Was wird bezahlt - und was nicht?

Pflegekosten: bis zu 3.539 € jährlich (über die Pflegekasse)
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten: als Eigenanteil selbst zu zahlen
Weitere Entlastung: durch Pflegegeld (anteilig) oder den Entlastungsbetrag (131 €/Monat)

Was bedeutet das konkret für einen Aufenthalt in der Kurzzeitpflege? Ein Rechenbeispiel:

Ihr Angehöriger mit Pflegegrad 3 kommt für 14 Tage zu uns. Die Pflegekosten betragen 1.600 €, Unterkunft und Verpflegung 420 €.

Die Pflegekasse übernimmt die kompletten Pflegekosten.

Die 420 € Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung können ganz oder teilweise durch anteiliges Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag finanziert werden – je nachdem, was bereits in Anspruch genommen wurde.

Da jede Situation individuell ist, beraten wir Sie gerne persönlich und erstellen Ihnen eine transparente Übersicht zu den voraussichtlichen Kosten.


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Kurzzeitpflege beantragen

Wie beantrage ich Kurzzeitpflege – und wer hilft mir dabei?

Um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Das kann die pflegebedürftige Person selbst übernehmen – oder eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel Angehörige oder ein gesetzlicher Betreuer.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Schritten:

  • wir klären, ob ein Pflegegrad vorliegt bzw. ob eine ärztliche Verordnung benötigt wird
  • wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen erforderlich sind (z. B. Bescheid der Pflegekasse, ärztliche Unterlagen)
  • wir helfen beim Ausfüllen des Antragsformulars
  • und wir beantworten alle Fragen zur Kostenübernahme

Was passiert nach Ihrer Anfrage?

Wenn Sie uns eine Anfrage stellen, prüfen wir umgehend, ob im gewünschten Zeitraum ein Platz frei ist. Unser Team meldet sich innerhalb kurzer Zeit – damit Sie planen können und wissen, wie es weitergeht.

Als spezialisierte Kurzzeitpflege­einrichtung kennen wir die Abläufe genau – und stehen Ihnen von Anfang an beratend zur Seite.

Wir sind auf kurzfristige Pflegeplätze spezialisiert

Wir sind eine reine Kurzzeitpflegeeinrichtung – das heißt: Bei uns dreht sich alles um befristete Aufenthalte. Unser eingespieltes Team kennt die besonderen Bedürfnisse von Menschen, die nur kurz bei uns sind – etwa nach einer OP, im Übergang oder zur Entlastung der Familie. Weil wir keine Dauerpflegeplätze belegen, haben wir regelmäßig Kapazitäten frei – auch kurzfristig.

Fragen Sie einfach an – wir helfen schnell und unbürokratisch weiter.

Zum Kontakt

Fragen?

Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung wie Haus Breitenbach statt – mit Unterkunft, Verpflegung und Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Pflegefachkräfte. Sie eignet sich besonders, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Übergangssituationen vorübergehend keine häusliche Pflege möglich ist.

Verhinderungspflege dagegen wird genutzt, wenn die reguläre Pflegeperson – etwa ein Angehöriger – krankheits- oder urlaubsbedingt ausfällt. Sie kann flexibel organisiert werden, z. B. durch ambulante Dienste oder eine Ersatzpflegeperson im häuslichen Umfeld.

Wichtig: Seit Juli 2025 gibt es für beide Leistungen ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €, das flexibel aufgeteilt werden kann.

In vielen Fällen ist eine Aufnahme innerhalb weniger Tage möglich – besonders, wenn die Anfrage gut vorbereitet ist und alle Unterlagen vorliegen. Da wir ausschließlich Kurzzeitpflege anbieten, haben wir regelmäßig Kapazitäten für neue Gäste. Zwar können wir keine freien Plätze garantieren, aber wir prüfen jede Anfrage schnell und individuell.

Sprechen Sie uns einfach an – wir unterstützen Sie gerne persönlich.

Pflegebedürftige können Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen – also maximal acht Wochen. In besonderen Fällen, etwa bei medizinischer Notwendigkeit oder fehlender häuslicher Versorgung, ist auch eine Verlängerung nach Rücksprache mit der Pflegekasse möglich.

Pflegegradbescheid (sofern vorhanden), Medikamentenplan, ggf. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsausweis. So können Wünsche und Entscheidungen berücksichtigt werden.

Kleidung und Wäsche für den gesamten Aufenthaltszeitraum, persönliche Hygieneartikel, Medikamente samt Medikamentenplan sowie ggf. Hilfsmittel (Rollator, Gehhilfen, Kompressionsstrümpfe etc.).

Hausärztliche Betreuung bleibt in der Regel beim bisherigen Arzt. Medikamente und Verordnungen bitte vorab besorgen. In Notfällen sorgt der ärztliche Bereitschaftsdienst für medizinische Versorgung.

Bettwäsche und Handtücher werden gestellt. Persönliche Kleidung wird gesammelt und am Ende des Aufenthalts mitgegeben. Eine regelmäßige Reinigung der eigenen Kleidung ist nicht vorgesehen.

Wenn noch etwas unklar ist oder Sie Unterstützung brauchen: Wir sind gerne für Sie da und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Zum Kontakt