Herzlich Willkommen im Haus Breitenbach

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Das Haus Breitenbach in Pfedelbach hat seinen Betrieb
als Einrichtung der reinen Kurzzeitpflege unter neuer Trägerschaft aufgenommen.
Haus Breitenbach Kurzzeitpflege
Haus Breitenbach Kurzzeitpflege · Haldenstraße 3-5 · 74629 Pfedelbach-Untersteinbach
Tel. 07949 / 9100-0 · E-Mail info@haus-breitenbach.de · Jobangebote

Anfrage für Kurzzeitpflege

Haus Breitenbach Räumlichkeiten / Platzzahl

Insgesamt stehen 35 Pflegeplätze zur Verfügung. Sie verteilen sich in 15 Einzelzimmer und 10 Doppelzimmer. Die Zimmer sind lichtdurchflutet und geräumig.
Die Standardausstattung ist modern, funktional und freundlich gehalten.
Selbstverständlich ist das Haus in allen Belangen barrierefrei und gewährleistet so die durchgehende Mobilität für Menschen mit Bewegungseinschränkungen, z.B. über den Personenaufzug über welchen die einzelnen Geschosse des Hauses erreichbar sind.

Gemeinschaftsflächen

Die Gemeinschaftsflächen sind großzügig gehalten, sodass sowohl Gemeinschaft aber auch Rückzug möglich sind. Im Mittelpunkt steht der geräumige Speisesaal. Auf jedem Geschoss finden sich ruhige Sitzgelegenheiten, um z.B. etwas zu lesen oder sich in ruhiger Atmosphäre mit Besuchern oder Mitbewohnern zu unterhalten.

Außenanlagen

Rund um das Gebäude befinden sich verschiedene, freundlich gehalten Rückzugsmöglichkeiten zum Plaudern mit Mitbewohnern, um Besuche zu empfangen oder mit Blick in eine beeindruckende Landschaft seine Gedanken schweifen zu lassen. Darüber hinaus sind (Dach-) Terrassen so großzügig bemessen, dass ausreichend Platz für Feste und Feiern besteht.

Speisenversorgung

Es werden 3 Haupt- und 3 Zwischenmahlzeiten als Regelversorgung angeboten. Frühstück und Abendbrot können die Bewohner selbst zusammenstellen. Für das Mittagessen stehen Wahlmenüs zur Verfügung. Die Zwischenmahlzeiten orientieren sich neben den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner auch an Erkrankungen, wie z.B. dem Diabetes (Zuckerkrankheit). Eine Spätmahlzeit kann individuell von den Bewohnern angefordert werden. Alle Speisen werden in der Zentralküche täglich und auf Basis von „cook and chill“ frisch zubereitet. Dies geschieht – wie für eine Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung üblich – nach einschlägigen Regeln der Lebensmittelhygiene. Die Getränkeversorgung erfolgt in gleicher Weise wie die Speisenversorgung. Es werden (Mineral-) Wasser, Kaffee, Tee und Instantsäfte in unbegrenzter Menge vorgehalten.

Das Haus Breitenbach

blickt auf eine jahrzehntelange Entwicklung zurück. Einst als "Seniorenhotel" geplant, entwickelte sich die Einrichtung unter Federführung der Familie Breitenbach zu einem professionell tätigen Pflegeheim. Die liebevoll gestaltete Atmosphäre, sei es in den Bewohnerzimmern, den Gemeinschaftsflächen oder den Außenbereichen, verleihen Wohlbefinden und Sicherheit.
Die Betreiberfamilie entschied Anfang 2024 das Pflegeheim zu schließen, was dazu führte, dass wichtige Pflegeplätze, wie auch Arbeitsplätze in der Gemeinde Untersteinbach bzw. im Einzugsgebiet ersatzlos wegfielen. Die Suche nach einer adäquaten Nachfolge schien zunächst erfolglos. Doch mit dem Geschwistertrio "Seibert" wurde nun eine versierte Nachfolge gefunden. Die im Lindenhof Alten- und Pflegeheim über Jahrzehnte gewachsene Expertise kann nun voll und ganz in das Haus Breitenbach einfließen.
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Von links: Geschäftsführer Martin Seibert, Geschäftsführer Andreas Seibert, Einrichtungsleiterin Susan Maier, Bürgermeister Torsten Kunkel, Pflegedienstleitung Chiara Miko

Bedarfsgerechtes Angebot im Haus Breitenbach

Baden-Württemberg benötigt dringend Plätze im Rahmen der Kurzzeitpflege. Die meisten Menschen mit Pflegebedürftigkeit werden zu Hause versorgt. Entweder alleine durch die Familie oder mithilfe von z.B. einem Pflegedienst. Allerdings ist es z.B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegepersonen nötig, eine "Ersatzpflege" zu organisieren. Hier stehen hilfesuchende Menschen häufig vor dem Problem, dass keine befristeten Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Hierfür steht die solitäre Kurzzeitpflege. "Solitär" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass hier die Bewohnerinnen und Bewohner ausschließlich befristet, also einen bestimmten Zeitraum, aufgenommen werden. "Insofern passt das neue Angebot im Haus Breitenbach genau in die Bedarfslage unseres Landes" konstatieren die neuen, glücklichen Inhaber.

Umgebung Haus Breitenbach

Pfedelbach ist eine Gemeinde im Hohenlohekreis (Region Heilbronn-Franken) im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs, 2 km südlich von Öhringen. Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Mai 2003 Region Franken). Sie ist die südlichste Gemeinde des Hohenlohekreises, der im Zuge der Kreisreform 1973 neu gebildet wurde. Pfedelbach liegt mit einer Markungsfläche von 4.128 ha an zehnter Stelle unter 16 Gemeinden des Hohenlohekreises und nach der Einwohnerzahl an vierter Stelle. Die Gemeinde wurde im 11. Jahrhundert erstmals erwähnt und hat rund 9400 Einwohner (Stand 31.12.2023). Durch sie verläuft der Obergermanisch-Raetische Limes, der seit 2005 auf der Welterbeliste der UNESCO steht. Pfedelbach grenzt an die Städte und Gemeinden Öhringen, Waldenburg, Michelfeld, Mainhardt und Bretzfeld. Michelfeld und Mainhardt gehören zum Landkreis Schwäbisch Hall, die restlichen zum Hohenlohekreis. Mit der Großen Kreisstadt Öhringen und der Gemeinde Zweiflingen bildet Pfedelbach eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Hohenlohe ist Teil der warmgemäßigten mitteleuropäischen Klimazone mit noch überwiegend maritimer Prägung. Die Gemeinde Pfedelbach in ihrer heutigen Form entstand im Zuge der Gemeindereform, als sich die selbständigen Gemeinden Oberohrn zum 1. Januar 1971, Windischenbach zum 1. Juli 1971, Harsberg zum 1. Dezember 1971 und Untersteinbach zum 1. Januar 1972, sowie schließlich der Ortsteil Schuppach der früheren Gemeinde Geißelhardt (gehört heute zum Ortsteil Untersteinbach) zum 1. Januar 1973 freiwillig und mit großer Mehrheit der Gemeinde Pfedelbach angeschlossen haben. Nach über 30 Jahren sind die einstigen selbständigen Gemeinden zu einer starken Gesamtgemeinde zusammengewachsen. Die Ortschaften Heuberg, Buchhorn, Gleichen gehören schon immer zu Pfedelbach.
¹Quelle: https://www.pfedelbach.de/startseite [zuletzt abgerufen am 19.04.2024, um 01.41 Uhr]

Was bedeutet Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine Form der Übergangs- und Überbrückungspflege, bei der pflegebedürftige Personen für einen befristeten Zeitraum in vollstationäre Strukturen aufgenommen werden können. Sie bietet eine zeitlich begrenzte Unterbringung innerhalb der Strukturen eines Pflegeheimes. 
Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll.


Kurzzeitpflege kann z.B. angezeigt sein, wenn:
  • eine Überbrückungspflege nach Krankenhausaufenthalt nötig wird.
  • zeitweise ein erhöhter Pflegeaufwand nötig ist, der zuhause nicht geleistet werden kann
  • Krankheit, Urlaub, sonstige Verhinderung von Pflegepersonen
  • erhebliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
  • wenn in der Häuslichkeit noch Umbaumaßnahmen oder Vorbereitungen für die eigene Übernahme der Pflege erforderlich sind
  • wenn berufstätige Angehörige die Pflege nicht sofort übernehmen können
  • Übergang zu einer vollstationären Dauerpflege, wenn Pflege daheim nicht mehr möglich ist - hier besteht die Möglichkeit eine Art der Wartezeit zu überbrücken, bevor Bewohnerinnen und Bewohner z.B. im LINDENHOF Mainhardt aufgenommen werden können.
Anspruchsvoraussetzungen – HIERZU BERATEN WIR SIE SEHR GERNE
GEMEINSAMER JAHRESBETRAG
Seit dem 01.07.2025 gilt ein so genannter „gemeinsamer Jahresbetrag“ zur Finanzierung von Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege (s.o.).
Die Leistungen belaufen sich pro Jahr auf einen Gesamtbetrag von 3.539,00 €. Dieser kann für die Finanzierung der Kurzzeitpflege in unserem Hause herangezogen werden. Zur Finanzierung Ihres individuellen Aufenthaltes in unserem Hause beraten wir sie gerne.
KURZZEITPFLEGE
Auszug aus § 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz)
(1) Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt:
  1. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder
  2. in sonstigen Krisensituationen oder anderen Situationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist
(2) Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege pro Kalenderjahr höchstens bis zu einem Betrag in Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a.
VERHINDERUNGSPFLEGE
Auszug aus § 39 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz)
(1) Ist eine Pflegeperson, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 in seiner häuslichen Umgebung pflegt, wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für den Pflegebedürftigen für längstens acht Wochen je Kalenderjahr.
Die Höhe der Aufwendungen dürfen den gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI nicht übersteigen.
Zusammenarbeit / Vernetzung / Systempartner
Pflege ist nicht die Leistung Einzelner. Daher legen wir Wert auf eine vertrauensvolle, fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen an der Pflege beteiligten Personen oder Institutionen. Hierzu gehören u.a.:
  • Angehörige, Vorsorgebevollmächtigte oder gesetzlich bestellte Betreuer
  • Haus- und Fachärzte, Therapeuten
  • Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen
  • Sanitätshäuser, Apotheken
  • Gemeinden im Einzugsgebiet
  • Unsere Überzeugung ist, dass die Förderung einer guten Zusammenarbeit aller an der Pflege den Beteiligten hilft, die Pflege und Betreuung der uns anvertrauten Menschen sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
Pflegerische Leistungen
Alle pflegerischen Leistungen werden auf Grundlage der aktuellsten medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erbracht. Wir leben den Grundsatz: So viel Hilfe wie nötig, so wenig wie möglich. Ziel ist es eine individuelle, aktivierende Pflege zu gestalten, in welcher die Menschen mit Pflegebedürftigkeit Regie führen. So berücksichtigen wir Bedürfnisse, Wünsche und Gewohnheiten wie Vorlieben und Abneigungen.
Zu den konkreten Leistungen gehören auszugsweise:
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, z.B. Körperpflege, Hilfen beim An- und Auskleiden, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei Ausscheidungen
  • Hilfen bei der Mobilität
  • Hilfen bei der persönlichen Lebensführung
  • Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege (- Maßnahmen, die ärztlich angeordnet sind wie z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel)
Je nach Bedarfslagen kommen verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz, um den Menschen eine schonende aber gleichzeitig adäquate Pflege zuteilwerden zu lassen, z.B. Aufstehhilfen, Hebe- oder Tragelifter. Gewöhnlich bringen Kurzzeitpflegegäste bereits vorhandene Pflegehilfsmittel für ihren Aufenthalt mit. Wir erfassen bei Aufnahme systematisch die pflegerischen Bedarfe und leiten daraus einen individuellen Maßnahmenplan ab, sodass eine passgenaue, pflegerische Begleitung sichergestellt werden kann.
Die Lindenhof Alten- und Pflegeheim GmbH / Mainhardt wird das Anfang des Jahres 2024 geschlossene "Haus Breitenbach" als neuer Betreiber wieder eröffnen.
Der LINDENHOF wurde 1991 von den Geschwistern Doris Ellinger und Ernst Seibert in Mainhardt (Schwäbisch Hall) gegründet.
Die Brüder Stefan, Andreas und Martin Seibert führen seit 2010 den von ihrem Vater und ihrer Tante gegründeten Lindenhof gemeinsam.
Zwischenzeitlich ist der Lindenhof eine Heimat für insgesamt 236 Bewohnerinnen und Bewohner und als zuverlässiger Partner in rund um die Fragen der vollstationären Altenhilfe weit über die Grenzen Mainhardts bekannt.
Jedem Bewohner wird eine individuelle Betreuung, sowohl in Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, als auch in der Dauerpflege zuteil. Es ist Ziel, den Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes und erfülltes Leben in einer behaglichen Umgebung zu ermöglichen. Die gemütlichen und gepflegten Einzel- oder Doppelzimmer können ganz nach den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen der Bewohner gestaltet werden. LINDENHOF
Impressum

Haus Breitenbach
Kurzzeitpflege
Haldenstraße 3-5
74629 Pfedelbach-Untersteinbach
Tel. 07949 / 9100 - 0
Fax 07949 / 9100 - 9
E-Mail info@haus-breitenbach.de
Geschäftsführer: Andreas Seibert,
Martin Seibert, Stefan Seibert
HRB 570821, Amtsgericht Stuttgart
Steuernummer: 84060/07255
USt - IdNr. DE146785939
Träger:
LINDENHOF Alten- und Pflegeheim GmbH
Heilbronner Str. 41
74535 Mainhardt
Tel. 07903 / 9191 - 0
Fax 07903 / 9191 - 50
www.lindenhof-gmbh.de
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